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Die Gründung der Limited / Ltd


Ablauf der Limited / Ltd Gründung

Eine Limited / Ltd wird in England nach englischem Recht und in englischer Sprache gegründet.
Die Gründung einer Limited / Ltd erfolgt durch die Eintragung ins englische Handelsregister (Companies House), was bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte ein Firmengründer eine schnellere Gründung wüschen wollen, so ist gegen eine extra Gebühr auch eine Eintragung in das engl. Handelsregister ( Companies House ) auch innerhalb von 24 Stunden möglich.
Weiterer Beistand durch einen Fachmann wie z.b. einen Anwalt oder einen Notar ist zur Gründung einer Limited / Ltd nicht notwendig.




Bei der Gründung einer Limited / Ltd wird ein Gesellschaftsvertrag (Memorandum and Articles of Association) aufgesetzt.
Dieser Gesellschaftsvertrag besteht aus zwei Teilen.

- das Memorandum of Association . Dieses regelt dabei die Außenverhältnisse der Limited / Ltd, wie z.b. Sitz, Name, Gegenstand der Limited und die Höhe des Aktienkapital.
- die Articles of Association. Diese regeln die Innenverhältnisse der Gesellschaft wie z.B. Dividende usw.

Weiter wird im Gesellschaftsvertrag verankert, dass sich der Firmensitz in England befindet und dass die Haftung der Gesellschafter auf die von erbrachten Einlagen beschränkt ist.
Dieser Gesellschaftsvertrag wird mit dem Beschluss zur Berufung des Directors und des Secretaries beim englischen Handelsregister (Companies House) eingereicht. Eine weitere notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Nachdem die Limited / Ltd in das engl. Handelsregister ( Companies House ) eingetragen ist wird das Gründungszertifikat ("Certificate of Incorporation") ausgestellt.

Das Kapital

Im Gegensatz zu einer deutschen GmbH kann eine engl. Limited / Ltd einfach und günstig gründen. Bei der Kapitaldecke einer Limited / Ltd. sind beachtliche Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden. Normaler Weise beträgt das Kapital einer Limited / Ltd 1.000 Pfund. Eigentlich würde aber auch schon 1 Pfund als Gründungskapital genügen. Dieses Gründungskapital wird im Memorandum of Association festgehalten.
Dieses Kapital kann man nicht mit dem Stammkapital einer deutschen GmbH vergleichen.
Aus den Augen darf man trotzdem nicht verlieren, das eine Firmengründung und der Anfang der Geschäftstätigkeit auch ein Startkapital benötigt. Es reicht also nicht, eine "1 Pfund Limited" / Ltd zu gründen und dann kein Kapital für notwendige Geschäftstätigkeiten mehr zur Verfügung zu haben.
Daher macht auch diese Art der Firmengründung nur Sinn, wenn genügend Kapital vorhanden ist, um die Firma auch weiterhin zu betreiben.
Betriebswirtschaftlichen Grundzüge setzt auch nicht die Gründung einer Limited / Ltd außer Betracht.
Die Gründung einer Limited / Ltd ist legendlichen schneller, unkomplizierter und kostengünstiger als die Gründung einer deutschen GmbH.

Der Name der Limited / Ltd

Der Name einer Limited / Ltd ist frei wählbar. Nur die Länge des Namens ist begrenzt. Ferner muss der gewählte Name mit dem Zusatz Ltd. oder Limited enden. Sollten Begriffe wie "european" oder "international" Verwendung finden ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Sollte der Name ähnlich einer bereits bestehenden Limited / Ltd klingen bzw. der gleiche Namen wie der einer bereits bestehender Limited sein, so ist diese nicht möglich. Beim englische Handelsregister (Companies House) gibt es hierzu eine Suchfunktion auf der entsprechen Homepage. Hier kann man schnell und umkompliziert nach dem passenden "Wunschnamen" suchen. Es gibt natürlich auch genehmigungspflichtigen Firmennamen. Auch dazu bietet das Companies House eine Vielzahl an Informationen an, die allerdings nur ein englischer Sprache verfügbar sind. Hier sollte man auf den Rat eines erfahren Fachmanns vertrauen.

Die Haftung einer Limited / Geschätsführers

Eine Limited / Ltd haftet in Höhe ihres Eigenkapitals. Sollte Missbrauch oder persönliches Fehlverhalten des Geschäftsführers (Director) vorliegen, haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen.

Die Gesellschafterversammlung / en einer Limited

Ein Director einer Limited / Ltd ist lt. engl. Recht verpflichtet einmal innerhalb von 12 Monaten eine Gesellschafterversammlung ( Annual General Meeting ) einzuberufen. Ist eine Limited / Ltd. neu gegründet, besteht eine Frist von 18 Monaten bis zur Einberufung der ersten Gesellschafterversammlung.
Natürlich besteht die Möglich außerordentliche Gesellschafterversammlungen eizuberufen. Dazu sind der Director sowie der / die Gesellschafter in der Lage.

Die Steuererklärung einer Limited

Sobald eine Limited / Ltd keine Umsätze in England erwirtschaftet sind die Gewinne die natürlich dann nicht entstehen können, auch nicht zu versteuern. Daraus resultiert, das Limiteds / Ltd´s die alleinig in Deutschland Umsätze und Gewinne erwirtschaften, in England Legendlich eine sog. "Null Steuererklärung" abgeben müssen. Diese Steuererklärung muß dann innerhalb von 12 Monaten bei der engl. Finanzbehörde ( Inland Revenue ) eingehen. In Deutschland muß natürlich (anlehnend an die Besteuerung einer GmbH ) eine Steuererklärung abgegeben werden.




Regelmäßige Pflichten

Folgenden Unterlagen müssen regelmäßig an die engl. Behörden gesandt werden

- der Annual Return

Nach der Gründung ist die Limited / Ltd verpflichtet jedes Jahr ihre Gründungsdaten z.b. Name und Adresse der Direktoren und Gesellschaftssekretäre, Firma, die aktuelle Höhe des Nominalkapitals, Adresse der Gesellschaft usw. gegenüber dem Handelsregister zu aktualisieren. Dieses Formular ist erstmalig ein Jahr nach der Gründung der Gesellschaft bei der entsprechenden Behörde einzureichen und es wird eine Gebühr vin i.M. 30 Pfund fällig.

- der Annual Account ( Jahresabschluß)

Die Limited / Ltd muss einmal im Jahr einen Jahresabschluss ( Annual Account ) erstellen. Ein Jahresabschluss ( Annual Account ) muss spätestens zehn Monate nach Ende eines Geschäftsjahres der Limited / Ltd beim engl. Handelsregister( Companies House )eingehen.

Ein Jahresabschluss umfasst folgende Punkte :

- der Geschäftsbericht der / des Geschäftsführer /s (Directors Report)
- der Prüfungsbericht eines Wirtschaftsprüfers (Auditors Report)
- die Gewinn- und Verlustrechnung der Limited / Ltd (Profit and Loss Account)
- die Bilanz der Limited / Ltd (Balance Sheet)

Eine Bilanz der Limited / Ltd wird jeweils für ein Geschäftsjahr erstellt. Das Geschäftsjahr endet mit dem Ende des Monats in dem die Limited / Ltd gegründet wurde. Wobei hier eine Änderung möglich ist. Das muss aber beim Handelsregister ( Companies House angemeldet werden. Kleinere und mittlere Unternehmen müssen legendlich eine "vereinfachten" Abschluss beim Handelsregister ( Companies /House ) abgeben.
Sollte diese o.g. genannten Unterlagen nicht rechtzeitig abgegeben bzw. trotz Aufforderung immer noch nicht abgegeben werden so werden Geldstrafen verhängt. Im schlimmsten Falle kann die Limited / Ltd aus dem Handelsregister im Companies House gelöscht werden ( strike off ).

Der Sitz der Gesellschaft

Ein Firmensitz (Registered Office) einer Limited / Ltd muss sich in England oder Wales befinden. Diese dient als Postadresse und muss dort die Möglichkeit bestehen, bestimmte Verzeichnisse und Listen einsehen zu können.
Diese Serviceleistungen werden ebenfalls von Limited Agenturen geboten.




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