Die Anmeldung einer Limited in Deutschland

Die Gewerbeanmeldung

Da in den meisten Fällen die Gründer einer Limited in Deutschland tätig werden möchten, muss daher eine Zweigniederlassung errichtet werden. Um in Deutschland eine Betriebsstätte betreiben zu können, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt durch den Geschäftsführer der Gesellschaft beim zuständigen Gewerbe- und Ordnungsamt.

Die Handelsregistereintragung

Sobald Sie eine selbständige Zweigniederlassung eröffnen wollen, muss diese auch als Kapitalgesellschaft in das deutsche Handelsregister eingetragen werden, denn nur mit dieser Eintragung ist die Niederlassung haftungsbeschränkt. Dies ist jedoch ausdrücklich nur dann erforderlich, wenn die deutsche Niederlassung im juristischen Sinne selbständig ist, d.h. dass alle Entscheidungen bzgl. der Niederlassung in Deutschland getroffen werden.

 
 
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