Eine Limited in Deuschland … Was ist zu beachten?

Die Gewerbeanmeldung und der Handelsregistereintrag
Die rechtlichen Grundlagen

Für eine engl. Limited / Ltd die in Deutschland tätig ist, findet deutsches Recht Anwendung. Liegen Probleme innerhalb der Limited / Ltd vor, findet hier engl. Recht Anwendung.

Hier wäre z.b. zu nennen

Bei einer selbstständigen Zweigniederlassung einer UK Limited / Ltd. in Deutschland ist diese in das zuständige deutsche Handelsregister einzutragen. Es ist zwar teilweise umstritten, aber einige Gerichtsurteile verweisen bereits darauf und im Sinne der Absicherung des Gründers / Geschäftsführers ist das ein sinnvolle Maßnahme. Diese notarielle Anmeldung der Limited / Ltd. muss durch den Geschäftsführer erfolgen.

Folgende Unterlangen werde bei der notariellen Anmeldung benötigt

Dadurch entstehen natürlich weitere Kosten. Da ein Firmengründer die Dokumente legendlich in der engl. Sprache ausgefertigt erhält. Daher ist es notwendig das alle Gründungsunterlagen übersetzt und notariell beglaubig sind.

Nun kommen wir zu einem sehr interessanten Punkt.

Die Besteuerung einer Limited / Ltd

eine Limited / Ltd ist verpflichtet auch in England folgende Unterlagen einzureichen

In diesen Fall reicht eine Bestätigung / Schreiben des zuständigen Finanzamtes in Deutschland aus. Daraus resultiert, das die Limited / Ltd von der Abgabe einer engl. Körperschaftssteuererklärung befreit wird.

 
 
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