Die steuerliche Situation einer Limited in Deutschland
Die laufenden Steuern wie z.B. Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer sind in England wesentlich geringer als in Deutschland. Diese Steuervorteile kommen jedoch nur dann zum tragen, wenn Ihre Limited auch aktiv in England betrieben wird. Für England, als auch für Deutschland und Österreich gilt das so genannte Doppelbesteuerungsabkommen.
Hierbei wird geregelt, dass eine ausländische Betriebsstätte ihre jeweiligen Umsätze in dem Land zu versteuern hat, in dem diese Betriebsstätte liegt. Sollten Sie Ihre Limited nur in Deutschland betreiben, sind Sie auch nur in Deutschland steuerpflichtig. Haben Sie hierzu weitere Fragen haben kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater.