Die rechtlichen Grundlagen einer Limited in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in den Urteilen vom 05.11.2002 in Sachen "Inspire Art" sowie vom 30.09.2003 in Sachen "Überseering" wie folgt entschieden:
"Einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates gegründet wurde, muss in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten dieselbe Rechtsfähigkeit zuerkannt werden, die sie in ihrem Gründungsstaat besitzt. Das Gesellschaftsrecht des Gründungsstaates ist ohne Einschränkungen für Niederlassungen im Ausland anzuwenden."
Es ist somit rechtlich zulässig, eine Limited Company in England zu gründen und aufgrund der Niederlassungsfreiheit in der EU (Artikel 43 EG) dieses Unternehmen in Deutschland oder Österreich zu betreiben. In Deutschland oder Österreich werden Limited Companies lt. EU-Recht mit einheimischen GmbH gleichgestellt.